QRC
Corona-Soforthilfe für Freiberufler
Für Freiberufler, Selbständige und Unternehmen wurden mehrere Rettungsmaßnahmen von der Bundesregierung auf den Weg gebracht.
Zuschuss als Corona-Hilfe für Selbständige
Der Zuschuss ist speziell für Freiberufler, Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen mit wenigen Mitarbeitern (vermutlich bis max. 10 Mitarbeiter) geplant und soll helfen, laufende Kosten zu tragen.
Antrag für den Zuschuss
Die Beantragung wird in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt, findet prinzipiell jedoch über diverse Beratungsstellen und da überwiegend formlos statt.
Übersicht der Bundesländer
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Schreiben an Bundes- und Länderministerien
Die Dachorganisation Roundtable Coaching e.V. (RTC), deren Gründungsmitglied der QRC ist, hat gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Beratung e. V. (DGfB) ein Schreiben an die Wirtschaft- und Arbeitsministerien versandt, in dem die finanziellen Folgen der Corona-Krise auch für unsere Mitglieder thematisiert werden. In einem erneuten Schreiben wurde besonders auf die uneinheitliche Abwicklung der Corona-Soforthilfen in den unterschiedlichen Ländern hingewiesen. Ebenfalls wurde die Situation der Teilzeitselbständigen in den Fokus genommen.
Petition an den Bundestag vom 20.03.2020
Schreiben an Bundes- und Länderministerien vom 03.04.2020
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